Sicherheits- , Gesundheits- , Arbeitsschutz-Management
BalSer UG
 

Auszug a. d. Bußgeldkatalog d. Arbeitsstättenverordnung d. LASI

Ab dem 1.Angestellten; ob Praktikant, kurzfristig Beschäftigter, geringfügig Beschäftigter, Teilzeitangestellter oder Vollzeitangestellter ist freibleibend; gilt für den Unternehmer die berufsgenossenschaftliche Versicherungspflicht und das Unternehmen muß sich somit sowohl an die staatlichen Gesetze / Verordnungen als auch an die berufsgenossenschaftlichen Regeln halten und diese erfüllen. Macht dieses es nicht, dann kostet es das Geld des Unternehmens, z.B. Bußgelder, Strafzahlung, Nichtzahlung von berufsgenossenschaftlichen Leistung, Schadensersatzleistung usw..


Nachfolgend erhalten Sie eine Information zu den vom Landesausschuß für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik festgelegten Bußgeldern für Unternehmen, die veranschlagt werden, wenn die benannten Erfordernisse nicht oder nur teilweise von den Unternehmen erfüllt werden.
Vermeiden Sie diese Bußgelder durch ein effizientes Arbeitsschutzmanagementsystem und Pflege dessen.


 
 
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